Zuletzt aktualisiert: 10. Januar 2023
1.1 Die blogfoster GmbH, Friedrichstraße 187, 10117 Berlin, HRB 153622B, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg (nachfolgend “eqolot“) ist Betreiber verschiedener Internetplattformen und Services unter dem Markennamen eqolot. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Advertiser-AGB“) stellen abschließende Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen und die sonstige Zusammenarbeit zwischen eqolot und den Advertisern (im Folgenden gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet) dar. Die Advertiser-AGB gelten für alle im Zusammenhang mit der mit der Nutzung von eqolot stehenden Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen gegenüber den oder durch die Advertiser. Die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen geschieht ausschließlich zu den nachstehenden Konditionen.
1.2 eqolot erstellt für andere Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend “Advertiser“) Dienstleistungen im Rahmen der Veröffentlichung von Online-Werbung (z. B. Banner-, Content-, Video- & Affiliate-Werbeformate, Sponsored Content etc.).
1.3 Es gelten ausschließlich die Advertiser-AGB von eqolot. Entgegenstehende sowie ergänzende Bedingungen der Advertiser werden – außer im Falle der schriftlichen Zustimmung von eqolot – nicht Vertragsinhalt, selbst wenn eqolot einen Vertrag durchführen bzw. eine Leistung erbringen sollte, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
1.4 Das Angebot von eqolot gegenüber Advertisern richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
2.1 Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt mit der Übermittlung eines oder mehrerer zuvor von eqolot zur Verfügung gestellten und vom Advertiser nur mit den dort vorgesehenen Anpassungen und im Übrigen unverändert unterzeichneten Auftragsformularen (nachfolgend „Dienstleistungsauftrag“) zustande. Mitarbeiter von eqolot sind nicht berechtigt, über den Dienstleistungsauftrag hinaus rechtsverbindliche Zusagen zu machen, dies obliegt ausschließlich den vertretungsberechtigten Organen. Veränderte Angebote gelten als neue Angebote des Advertisers und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Annahme durch eqolot. Derartige Angebote des Advertisers sind ohne Verpflichtung für eqolot und freibleibend.
2.2 eqolot behält sich das Recht vor, Subunternehmer mit der Umsetzung einzelner oder sämtlicher vertraglich vereinbarten Verpflichtungen zu beauftragen.
2.3 Im Falle essentieller Veränderungen in seiner Umgebung (Firma, Anschrift, Rechtsform, USt.-ID usw.), hat der Advertiser dies unverzüglich eqolot mitzuteilen. Wird die Erbringung der Dienstleistung(en) durch diese Veränderung dahingehend erschwert, dass die Durchsetzbarkeit von vertraglich vereinbarten Ansprüchen durch eqolot nicht mehr oder nur teilweise gewährleistet ist, so können die Zahlungen des Entgelts im Voraus verlangt werden. Im Falle der Übergabe in Form von Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit eqolot auf einen weiteren Dritten muss zuvor die schriftliche Zustimmung durch eqolot erfolgen. Sämtliche durch den Advertiser zur Verfügung gestellten und zu weiterer Verarbeitung verwendeten Publikationen und/oder sonstiger Inhalte im Sinne des Presserechts sind nicht von eqolot auf ihre Korrektheit hin zu überprüfen und bedürfen der Freigabe durch den Advertiser. Die Verantwortung hierfür obliegt allein dem Advertiser.
2.4 Sämtliche bei Abschluss des jeweiligen Dienstleistungsauftrages vereinbarte Konditionen und Preise gelten für die gesamte Kampagnen- bzw. Vertragslaufzeit. Sofern nicht zwischen den Parteien ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, richten sich die Laufzeit des Vertragsverhältnisses und die Modalitäten der Vertragsbeendigung ausschließlich nach dem jeweiligen Dienstleistungsauftrag. Eine Kündigung des Vertrages hat stets in Schriftform (§ 126 BGB) zu erfolgen, die Nichtbeachtung führt zur Unwirksamkeit nach § 125 BGB. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für bereits laufende Dienstleitungsaufträge behält sich eqolot das Recht vor, diesen ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Mitteilung hierfür an den Advertiser muss in Schriftform erfolgen.
2.5 Sofern zwischen den Parteien Sondervereinbarungen für bestimmte von eqolot zu erbringende Zusatzleistungen (z. B. bestimmte Events, rechtliche Prüfungen) vereinbart wurden, ergeben sich der Leistungsumfang und die Kosten hierfür aus dem jeweiligen Dienstleistungsauftrag.
3.1 Die Software eqolot bietet dem Advertiser die zielgerichtete Platzierung von Online-Werbung, speziell in Internetblogs sowie auf weiteren Social-Media-Kanälen. eqolot verfügt über eine große Anzahl von Bloggern und Influencern (nachfolgend „Publisher“), die Blogs und Social-Media-Seiten aller Art betreiben und eqolot Werbefläche überlassen. eqolot sucht für die Advertiser geeignete Blogs als Werbeflächen aus und koordiniert die Durchführung und Umsetzung dieser Kampagnen im mit dem Advertiser zuvor festgelegten Umfang. Dafür werden im jeweiligen Dienstleistungsauftrag das Werbebudget und der Volumenumfang im Einzelnen festgelegt.
3.2 Nach Abschluss des jeweiligen Dienstleistungsauftrags werden die Parteien in gemeinsamer Absprache einen Zeitplan vereinbaren, der die Schritte für die Verwendung des Budgets zeitlich abbildet.
3.3 Die Auswahl der Publisher erfolgt ausschließlich im freien Ermessen von eqolot. Die einmalige Einrichtungsgebühr bleibt von Rückzahlungsansprüchen jeglicher Art unberührt und entsteht in jedem Fall in voller Höhe.
4.1 Die vom Advertiser überlassenen Daten und Informationen (Bilder, Texte, Vorgaben für die Werbemittel) sind und bleiben ausschließliches Eigentum des Advertisers. eqolot erhält hieran die für die Kampagnenerstellung und -durchführung notwendigen einfachen, übertragbaren Nutzungsrechte für die Dauer der jeweiligen Kampagne. Nach Vertragsbeendigung wird eqolot alle vom Advertiser überlassenen Daten und Informationen auf dessen schriftliches Verlangen zurückgeben oder löschen bzw., sofern sie nicht den gesetzlichen/steuerlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen und die Löschung ggf. schriftlich bestätigen.
4.2 Sofern eqolot für den Advertiser Werbemittel gestaltet, bearbeitet oder anpasst, werden diese Arbeitsergebnisse – mangels anderweitiger Absprache – von Advertiser nur innerhalb des eqolot-Werbeprogramms genutzt. Dazu wird dem Advertiser ein einfaches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen eingeräumt. Die Arbeitsergebnisse sind dem Advertiser jedoch zu keinem Zeitpunkt herauszugeben.
4.3 Die Rechte an den statistischen Auswertungen und den damit verbundenen Daten stehen ausschließlich eqolot zu. Der Advertiser erhält die Auswertungen/ Daten nur zur Nachverfolgung/ Prüfung der Kampagne und zum Nachweis der ordnungsgemäßen Abrechnung. Die konkrete Ausgestaltung und der Detailgrad dieser Auswertungen obliegt vor dem Hintergrund des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Influencer ausschließlich eqolot. Sofern Abrechnungen unstreitig sind, sind auf Verlangen von eqolot die überlassenen Nachweisdaten vom Advertiser zu löschen und deren Löschung schriftlich zu bestätigen.
5.1 Der Advertiser ist für den von ihm überlassenen Content (Inhalt und Vorgaben für die Werbemittel) vollumfänglich und allein gegenüber eqolot sowie Dritten verantwortlich. Der Advertiser verpflichtet sich, alle gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Es handelt sich in Bezug auf eqolot um fremde Inhalte, die sich eqolot in keiner Weise zu eigen macht.
5.2 Der Advertiser sichert zu, dass er alle Rechte an den vom ihm zur Verfügung gestellten Content sowie allen sonstigen Informationen hat und räumt eqolot sowie den Publishern gleichzeitig sämtliche zur Durchführung der Kampagnen erforderlichen Rechte im Hinblick auf die Nutzung dieses Contents ein. Hierunter fällt ausdrücklich das Recht, dass eqolot Content an Publisher zum Briefing über die jeweilige Kampagne weiterleitet. Dem Advertiser ist bewusst, dass Publisher dadurch ggf. Informationen erhalten, die noch nicht öffentlich bekannt sind. eqolot wird darauf hinwirken, dass die Publisher mit diesen Informationen vertraulich umgehen, übernimmt hierfür im Verhältnis zum Advertiser jedoch keine Haftung.
5.3 Der Advertiser unterlässt es, pornographische, menschenverachtende, rassistische, marken- oder urheberrechtsverletzende oder sonstige rechtswidrige Inhalte zum Gegenstand seiner Werbemittelaufträge an eqolot zu machen. Dies gilt auch für die mit dem Werbemittel verlinkten Inhalte. eqolot schuldet keine rechtliche Prüfung des vom Advertiser überlassenen Contents. eqolot darf nach eigenem freien Ermessen überlassene Contents ändern, sperren bzw. entfernen oder den Advertiser hinsichtlich der verlinkten Inhalte hierzu aufzufordern, was der Advertiser dann unverzüglich vorzunehmen hat.
5.4 Die eingestellten Inhalte müssen als kommerzieller Inhalt erkennbar gestaltet sein. Ggf. darf eqolot die Werbemittel nach eigenem Ermessen mit dem Wort „Anzeige“ oder „Werbung“ als solche kenntlich machen. Die Werbemittel dürfen keine irreführenden, übertriebenen oder nicht nachprüfbaren Behauptungen enthalten. Dazu gehören insbesondere unzutreffende Behauptungen zu Preisen, Ermäßigungen, Gratisangebote und zur Verfügbarkeit von Leistungen bzw. Produkten. Die Anzeigen dürfen auch keine übermäßigen Hervorhebungen und Wiederholungen, keine übertriebene Großschreibung oder wiederholte Satzzeichen enthalten (wie z. B. “billig!!!“ oder „kaufen, kaufen, kaufen“).
5.5 Bei verlinkten Zielseiten darf keine Einschränkung der Browserfunktionen, wie z. B. sogenanntes „Mousetrapping“ erfolgen oder der Besucher mit einer anderen unerwarteten, automatischen Funktion (z. B. Weiterleitung zu einer anderen Werbemitteln oder Seite) überrascht werden.
6.1 Der Advertiser verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird eqolot auf Verlangen einen verantwortlichen Ansprechpartner für datenschutzrelevante Auskünfte und Maßnahmen nennen.
6.2 Der Advertiser verpflichtet sich, die von eqolot erhaltenen personenbezogenen Daten lediglich zur Ermöglichung der Durchführung der Kampagnen sowie für sonstige ausdrücklich von eqolot bestimmte Zwecke (z. B. zur Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung) zu nutzen. Sobald die Daten nicht mehr benötigt werden, sind sie vom Advertiser unaufgefordert zu löschen und deren Löschung auf Verlangen von eqolot nachzuweisen.
6.3 Für Dateien, die auf dem Server von eqolot liegen, behält sich eqolot das Recht vor, diese zu individuellen eigenen Zwecken weiterzuverwenden. eqolot behält sich das Recht vor, anonymisierte Ergebnisse von abgeschlossenen Marketingkampagnen für die Erstellung von Marktstandards in Branchen zu verwenden. Sofern dabei im Einzelfall Rückschlüsse auf einzelne Advertiser möglich sein sollten, wird eqolot sich zuvor stets mit dem Advertiser dazu abstimmen.
6.4 Dem Advertiser ist es untersagt, während der laufenden Geschäftsbeziehung oder im Zeitraum von 6 Monaten nach Beendigung der Geschäftsbeziehung Kontakt zu den über die Zusammenarbeit mit eqolot gewonnenen Publishern direkt oder über Dritte Kontakt herzustellen und/oder mit diesen Publishern unmittelbar zusammenzuarbeiten.
6.5 eqolot ist berechtigt, bei und nach Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Advertiser zu Werbe- und Referenzzwecken den Firmennamen, das Logo und die Branche des Advertisers im Rahmen von Kunden- und Referenzlisten zu verwenden, zu veröffentlichen und/oder gegenüber Kunden bzw. Interessenten zu nennen. Personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Advertisers werden dabei nicht genannt.
7.1 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht der Advertiser von der Entrichtung der Umsatzsteuer befreit ist, was er gegenüber eqolot vor Rechnungsstellung mitzuteilen und in Zweifelsfällen in geeigneter Form nachzuweisen hat. Rechnungen sind binnen 10 Kalendertagen nach Rechnungszugang fällig und zahlbar. Für den Fall, dass sich der Advertiser mit seiner Zahlungspflicht mehr als 6 Wochen im Verzug befindet, ist eqolot berechtigt, ohne weitere Mahnung die nach dem Dienstleistungsauftrag geschuldete einmalige Einrichtungsgebühr (Ziff. 3.3) auch dann geltend zu machen, wenn die Einrichtung der Kampagne aufgrund mangelnder Mitwirkung des Advertisers nicht abgeschlossen werden konnte. Sollte der Advertiser in Zahlungsverzug von drei oder mehr ausstehenden Rechnungen, Raten oder Beiträgen geraten, können sämtliche vertraglich ausstehenden Gebühren im Voraus durch eqolot eingefordert und abgebucht werden. Ferner behält sich eqolot das Wahlrecht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs von drei oder mehr Rechnungen, Raten oder Beiträgen den Vertrag mit sofortiger Wirkung bis zum Zahlungseingang aller offenen Rechnungen auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
7.2 Es gelten ausschließlich die bei Abschluss des jeweiligen Dienstleistungsauftrages vereinbarten Preise und Konditionen. Die Abrechnung erfolgt anhand des vom Advertiser gewünschten und im Dienstleistungsauftrag festgeschriebenen Abrechnungsmodells.
7.3 eqolot darf bereits bei Beginn der Leistungserbringung, also bei Einrichtung der Kampagne in der eqolot-Software die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Werbefläche im Voraus abrechnen. Bei einer vertraglich vereinbarten monatlichen Zahlung, erfolgt die Abrechnung monatlich und umfasst einen jeweils zum Monatsbeginn zu entrichtenden Monatsbeitrag.
7.4 Der Advertiser kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags stehen dem Advertiser nur innerhalb des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu.
7.5 Diese Geschäftsbedingungen / Vereinbarung und die daraus resultierenden Rechte sind ohne eine vorangehende schriftliche Erlaubnis der nicht-abtretenden Vertragspartei nicht übertragbar oder abtretbar. Jedoch dürfen alle Rechte und Ansprüche (inklusive aller Forderungen), die gemäß dieser Geschäftsbedigungen / Vereinbarungen entstehen, dürfen von jeder Vertragspartei (der “Zendent”) ohne vorausgehende schriftliche Erlaubnis der jeweils anderen Partei abgetreten oder übertragen werden, wenn diese Abtretung oder Übertragung (a) an eine natürliche oder juristische Person, die alle wesentlichen Vermögensgegenstände oder Geschäftsanteile des Zedenten oder dessen Geschäftsbetrieb Unternehmen durch Verkauf, Fusion oder anderweitig erwirbt; (b) an ein verbundenes Unternehmen des Zendenten; oder (c) in Verbindung mit einer Kreditaufnahme, echtem oder unechtem Factoring, oder anderen Finanztransaktionen die der Zendent eingegangen ist oder einzugehen gedenkt erfolgt.
8.1 Änderungen und Ergänzungen der Verträge zwischen eqolot und dem Advertiser sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen der Schriftform. Das hier und an anderen Stellen in diesen Advertiser-AGB festgelegte Schriftformerfordernis kann auch durch Telefax oder durch Briefwechsel eingehalten werden. § 127 Abs. 2 und 3 BGB finden jedoch im Übrigen keine Anwendung.
8.2 Vertragliche Garantien und Zusagen, insbesondere wenn sie über den Bereich dieser Advertiser-AGB hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch eqolot.
8.3 Durch Gesetz oder Vertrag vorgesehene Fristsetzungen des Advertisers müssen mindestens zehn Arbeitstage betragen. Soll der fruchtlose Ablauf einer gesetzten Frist den Advertiser zur Lösung vom Vertrag (z. B. durch Rücktritt, Kündigung oder Schadensersatz statt der Leistung) oder zur Minderung der Vergütung berechtigen, so muss der Advertiser diese Konsequenzen des fruchtlosen Fristablaufs schriftlich zusammen mit der Fristsetzung androhen. eqolot kann nach Ablauf einer gemäß Satz 2 gesetzten Frist verlangen, dass der Advertiser seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte binnen 14 Tagen nach Zugang der Aufforderung ausübt.
9.1 eqolot haftet unbeschränkt (i) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (ii) für arglistig verschwiegene Mängel, (iii) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, (iv) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und/oder (v) im Umfang einer von eqolot übernommenen Garantie.
9.2 Im Rahmen der Erbringung für den Advertiser vergütungspflichtiger Leistungen haftet eqolot zudem im Falle leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur bei der Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist und nur soweit der Schaden nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist, wobei die Haftung auf maximal € 5.000 für jeden einzelnen Schadensfall und € 10.000 für das gesamte Vertragsverhältnis begrenzt ist.
9.3 Eine weitergehende Haftung von eqolot besteht nicht.
9.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Organe von eqolot.
9.5 Der Einwand des Mitverschuldens des Advertisers (z. B. bei Freigabe durch den Advertiser trotz vom diesem erkennbarer Fehler, unterlassener oder unzureichender Prüfung eines Arbeitsergebnisses, unzureichender oder unregelmäßiger Datensicherung, unzureichender IT-Sicherheit) bleibt eqolot davon unbenommen.
9.6 Der Advertiser haftet entsprechend der Vorgaben in Ziffer 5 für den Inhalt seines Auftrages bzw. die überlassenen Daten und den Content. Er stellt eqolot von allen rechtlichen, insbesondere wettbewerbs-, urheber-, marken-, design-, datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen, im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte wegen des Contents entstehenden Kosten unverzüglich vollumfänglich auf erstes Anfordern frei, soweit diese Rechtsverletzungen nicht von eqolot zu vertreten sind. Das umfasst gegebenenfalls angemessene Rechtsverfolgungskosten. eqolot wird den Advertiser unverzüglich von einer solchen Inanspruchnahme unterrichten. Der Advertiser wird eqolot bei der Verteidigung gegen die Inanspruchnahme nach Kräften unterstützen.
9.7 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend auch für die Haftung von eqolot für Sach- und Rechtsmängel, Verzugsschäden sowie im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
10.1 Der Advertiser stellt die zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Vorgaben von eqolot sind zu befolgen.
10.2 Der Advertiser benennt bereits bei Vertragsanbahnung seinen verantwortlichen Ansprechpartner, der die Mitwirkung des Advertisers koordiniert und die erforderlichen Entscheidungen rechtsverbindlich trifft oder unverzüglich herbeiführen kann.
10.3 Der Advertiser führt regelmäßige Datensicherungen und EDV-Schutzmaßnahmen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik durch. eqolot darf davon ausgehen, dass sämtliche Daten, mit denen Mitarbeiter von eqolot in Berührung kommen, zuvor vom Advertiser anderweitig abgesichert wurden.
10.4 Weitere Mitwirkungspflichten des Advertisers ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsauftrag sowie aus ggf. zwischen den Parteien getroffenen zusätzlichen Vereinbarungen sowie den allgemeinen Verkehrs- und Sorgfaltspflichten.
10.5 Bei Verletzung der Mitwirkungs-/Beistellpflichten trägt der Advertiser das Schadensrisiko. eqolot schuldet nicht die Prüfung, ob der Advertiser seine Mitwirkungspflichten einhält.
10.6 Der Advertiser trägt die Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten.
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsvorschriften des internationalen Privatrechts.
11.2 Erfüllungsort ist Berlin. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen wird Berlin vereinbart, wobei eqolot bei Rechtsstreitigkeiten wahlweise auch den allgemeinen Gerichtsstand des Advertisers wählen kann.
11.3 eqolot behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Dazu wird eqolot die neue Version dem Advertiser vorab zusenden. Die neue Version wird Vertragsgegenstand, wenn der Advertiser der neuen Version nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt widerspricht und eqolot den Advertiser bei Übersendung der neuen Geschäftsbedingungen auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolge des Nichtausübens des Widerspruchsrechts hingewiesen hat.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Entsprechendes gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt das, was die Parteien rechtmäßiger Weise vereinbart hätten, wäre Ihnen die Unwirksamkeit der unwirksamen Bestimmung bekannt gewesen.